Tvöd landesbezirklicher tarifvertrag bayern

Tarifverhandlungen mit privaten Anbietern und Wohltätigkeitsorganisationen sind ein Konfliktfeld zwischen ver.di und DHV/medsonet, da sich in den letzten Jahren mehrere Arbeitgeberverbände und Arbeitgeber für den Abschluss von Vereinbarungen an kleine Medsonet wandten (siehe unten). Ver.di wirft den CGB-Partnern Lohn- und Standarddumping vor. DHV/medsonet kritisieren verdi für gewerkschaftsliches Bashing. Das Personal der Vorschuleinrichtungen wird von den jeweiligen Unterhaltsgremien (Gemeinden, Kirchen und privat unterhaltene Einrichtungen) beschäftigt und nach Tarifen bezahlt, die im Rahmen von Tarifverträgen ausgehandelt werden, sofern solche Vereinbarungen bestehen. Derzeit und in den nächsten Jahren wird es in einigen Bundesländern einen enormen Bedarf an qualifiziertem Personal in der Vorschulerziehung geben. Gründe dafür sind vor allem der Ausbau der Tagespflege für Kinder unter drei Jahren und Maßnahmen zur Qualitätssicherung im bereich der frühkindlichen Bildung und Betreuung. Um den zusätzlichen Bedarf zu decken, haben die betreffenden Bundesländer ihre Ausbildungskapazitäten erhöht. Die Mehrheit der Lehrer in den ostdeutschen Bundesländern – mit Ausnahme Brandenburgs – hat derzeit den Status von Angestellten. Die Lehrer, die ihre Lehrqualifikation in der DDR erworben hatten, konnten aber auch auf der Grundlage des Einigungsvertrags und der Landesordnung als Beamte eingesetzt werden. Die Ständige Kultusministerkonferenz der Länder einigte sich im Mai 1993 auf die Anerkennung von Lehrerausbildungskursen in der ehemaligen DDR und deren Zuordnung zu konventionellen Karrierewegen (Vereinbarung über die Anerkennung und Zuordnung der Lehrerausbildungsgänge der ehemaligen DDR zu herkömmlichen Laufbahnen), um die Gehaltsgruppen von Lehrern zu klären, die ihre Ausbildung in der DDR erhalten haben. Die Vereinbarung hat dazu beigetragen, dass in den meisten ostdeutschen Bundesländern Regelungen erlassen wurden, nach denen das Lehrpersonal den Beamtenstatus erhalten und in die Lohnstruktur der westdeutschen Bundesländer integriert werden kann. Erstmals hat die TVöD-Pflege 2010 eine Vorruhestandsregelung für Pflegekräfte erreicht.

Sie ist auf 2,5 % des Personals einer Einrichtung beschränkt.

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