Tarifvertrag öffentlicher dienst bundesbank

Laut einer Umfrage des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) im Jahr 2000 boten 64 % der Unternehmen im Banken- und Versicherungssektor den Tarifvertragsversicherten jährliche Boni oder Pauschalzahlungen an (siehe Oechsler 2003). Weitere 42% zahlten Boni, die an die individuelle Leistung gekoppelt waren. Interessanterweise wurden Bewertungssysteme, die auf der Verwaltung nach Zielen basieren, hauptsächlich in Bezug auf Arbeitnehmer verwendet, deren Arbeitsverträge nicht tarifvertraglich geregelt waren. Rund 43 % der befragten Unternehmen wandten solche Bewertungssysteme auf nicht erfasste Arbeitnehmer an. Nur 19 % der Unternehmen waren an den versicherten Arbeitnehmern beteiligt. Zugang zu Tarifverträgen der Regierung Kanadas, die Informationen über Die Lohnsätze, die Arbeitsbedingungen, die Beschäftigungsbedingungen und die Urlaubsbestimmungen enthalten. Haftungsausschluss: Diese Informationen werden der Öffentlichkeit als Dienstleistung zur Verfügung gestellt, aber nicht von der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen bearbeitet oder genehmigt. Für den Inhalt sind die Autoren verantwortlich. Sowohl im verarbeitenden Gewerbe als auch im Banken- und Versicherungssektor gibt es keine verlässlichen Informationen über Fälle, in denen Unternehmen ohne Genehmigung von einem Tarifvertrag abweichen. Darüber hinaus gilt eine allgemeine Einschränkung. Die Ergebnisse des IAB-Betriebspanels zeigen, dass im Jahr 2005 Manager in fast 23% (16%) von Betrieben in West-(Ost-Deutschland, die unter einen Tarifvertrag fallen, nicht einmal wussten, ob eine Öffnungsklausel angewandt werden kann.

Die Reaktionen von Arbeitnehmern oder Betriebsräten in anderen Erhebungen könnten durch einen ähnlichen Mangel an Wissen (insbesondere in kleinen Unternehmen) verwischt werden. Die IG Metall zieht regelmäßige Lohnerhöhungen strikt der VPS vor und lehnt jede Politik ab, die darauf abzielen, die Bedeutung der variablen Bezahlung im Verhältnis zu den Löhnen im Rahmen von Mehr-Arbeitgeber-Vereinbarungen zu erhöhen. Ergänzende Verhandlungen über eine Lohnkürzung sind nur zulässig, wenn eine Öffnungsklausel vorliegt (siehe Ziffer 2 und 4). In der Regel kann jedes Unternehmen freiwillig anbieten, seinen Mitarbeitern über die tariflichen Tarife hinaus zu zahlen. Der Spielraum für freiwillige Zusatzzahlungen hat sich jedoch im Laufe der Jahre verringert. Nach Angaben der Deutschen Bundesbank war die Lohndrift in den letzten Jahren negativ. In den Jahren 1996, 2000 und 2001 gab es jedoch Ausnahmen. Laut einer Analyse, die auf einer Umfrage von 2003 unter Unternehmen im Bankensektor basiert, dient VPS hauptsächlich als Anreizinstrument (siehe Böhmer 2006). Ein Anteil von 80 % oder mehr der antwortenden Unternehmen gab an, dass die VPS den Aufwand und die Motivation der Mitarbeiter erhöhen wolle. Dieses Ergebnis entspricht den Ergebnissen der IW-Erhebung im verarbeitenden Gewerbe. Fast 85 % der Unternehmen mit einer Gewinnbeteiligungsregelung nannten Gründe, die auf die Kategorie “Anreiz” zurückgeführt werden können (siehe Lesch/Stettes 2008).

In beiden Erhebungen beabsichtigte nur eine kleine Minderheit der antwortenden Unternehmen, Risiken vom Arbeitgeber auf die Arbeitnehmer zu übertragen und damit bestehende Arbeitsplätze zu schützen. Da dies insbesondere im Gegensatz zum Ziel der Öffnungsklauseln in Mehrzweckverträgen steht, ist zu bedenken, dass die VPS, die beide Studien behandelten, in der Regel keinen Tarifvertrag unterliegt. Variable Zahlungssysteme (VPS) sind im Bank- und Versicherungswesen stärker verbreitet als in anderen Sektoren, wie dem verarbeitenden Gewerbe. Unabhängig von dem betreffenden Sektor beziehen sich die Gewinnbeteiligungs-, Bonus- und Bewertungssysteme jedoch in der Regel nicht auf Vereinbarungen über mehrere Arbeitgeber, die andere Aspekte des Vergütungssystems regeln. Die Öffnungsklauseln erlauben jedoch die Ausnahme von kollektiven Standards und/oder die Möglichkeit, die Höhe der Boni von der Leistung des Unternehmens abhängig zu machen. Während die Arbeitgeberverbände generell die weitere Ausweitung der VPS im Rahmen von Mehrarbeitgebertarifverträgen gefordert haben, zögern die Gewerkschaften eher, die regulären Löhne, zum Teil durch VPS, zu ersetzen. Der AVR sieht in der Ausweitung der VPS im Rahmen von Tarifverträgen mit mehreren Arbeitgebern eine Voraussetzung für die Einleitung einer regulären Tarifrunde mit Ver.di.

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